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Die Abfallberater informieren:

Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen

Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen an Mariä Himmelfahrt
Am katholischen Feiertag Mariä Himmelfahrt - Samstag, der 15. August 2026 – bleiben das Kompostwerk im Klosterforst zwischen Großlangheim und Hörblach sowie die Bauschuttdeponie in Iphofen geschlossen.
Der Wertstoffhof im Kitzinger Technologiepark conneKT hat dagegen an diesem Tag seine Tore wie üblich von 9 – 15 Uhr geöffnet.

Am 1. Juli waren die Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum Januar bis Dezember 2026 (Vorauszahlung für das Jahr 2026) und Endabrechnung des Vorjahres fällig. Die meisten Kunden haben bereits bezahlt oder nutzen ein SEPA-Lastschriftmandat.
Einige Grundstückseigentümer sind allerdings mit der Zahlung noch im Verzug. Die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft bitten säumige Zahler dringend darum, jetzt unverzüglich die Jahresgebühr für 2026 auf eines der Konten des Landratsamtes zu überweisen:
● Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN: DE60 7905 0000 0042 0665 06 (BIC: BYLADEM1SWU)
● VR-Bank Kitzingen, IBAN: DE10 7919 0000 0001 9338 84 (BIC: GENODEF1KT1)

Die genaue Höhe des fälligen Betrags ist im zuletzt erteilten Gebührenbescheid zu finden. Bei der Überweisung muss das Kassenzeichen angegeben werden, es ist auf Seite 1 des Bescheides (in der Mitte) zu finden.

Auf der sicheren Seite
Verspätete Zahlungen haben weitere Unkosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zur Folge. Um das zu vermeiden, empfehlen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft, dem Landratsamt ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das ist vollkommen risikolos und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Stimmen noch alle Angaben?
Für die richtige Veranlagung der Abfallgebühr ist es unerlässlich, dass uns korrekte Daten vorliegen. Wir bitten Sie daher, uns wichtige Änderungen zeitnah schriftlich mitzuteilen. Dazu zählen z.B. Änderungen der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks oder der Bankverbindung. Auch über Namens- oder Adressänderungen informieren Sie uns bitte zeitnah. Die Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück ihren Hauptwohnsitz haben, spielt eine wichtige Rolle bei der Bemessung der Restabfallbehälter (Mindestbehälterkapazität). Bitte fragen Sie hier im Zweifelsfall bei uns nach, ob Sie bei Änderungen der Personenzahl eventuell das Behältervolumen anpassen müssen.
Die entsprechenden Formulare gibt es auf www.abfallwelt.de/service/downloadcenter/formulare/ zum Herunterladen.