Sonderförderprogramm für Vereinssportstätten
Frau MdL Barbara Becker informiert wie folgt über das Sonderförderprogramm für Vereinssportstätten. Der Fördersatz für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen liegt bei 55 % (Zuschuss) und bei 20 % (Darlehen).
Für unsere Sport- und Schützenvereine sind gute Trainingsbedingungen sehr wichtig. Intakte Sportanlagen sind dabei ein wesentliches Element und auch die strukturschwachen Regionen dürfen hier nicht ins Hintertreffen geraten.
Der Sportstättenbau wird daher in strukturschwachen Regionen Bayerns ab dem Doppelhaushalt 2019/20 mit zusätzlich 10 Mio. Euro jährlich unterstützt. An dieser Stelle setzt das neue staatliche Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau an. Der Bayerische Landtag hat im Doppelhaushalt 2019/2020 die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
In den letzten Wochen wurde eine Förderkulisse für ein wirkungsvolles Sonderförderprogramm erarbeitet und abgestimmt. Danach werden im vereinseigenen Sportstättenbau für Sport- und Schützenvereine in finanzschwächeren Gemeinden die Fördersätze deutlich erhöht.
In Gemeinden mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Steuerkraft bleibt die Förderung unverändert. Für Räume mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm gibt es dabei noch einmal 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss.
Schließlich können in Einzelfällen auch für Vereinskooperationen noch einmal zusätzliche individuelle Aufschläge auf den Zuschusssatz gewährt werden. Neben den staatlichen Zuschüssen werden Vereine bei größeren Maßnahmen (ab 250.000 Euro förderfähige Kosten) auch durch zinsvergünstigte staatliche Darlehen beim Bau und der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützt. Der bisherige maximale Darlehensanteil wird von 10 Prozent auf bis zu 20 Prozent verdoppelt.
Sport- oder Schützenvereine können ihre Anträge ab dem 15. Juli 2019 direkt an den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. (BLSV) bzw. an den Bayerischen Sportschützenbund e. V. (BSSB) richten.
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