Regionalbudget 2025
Dein Projekt für Deine Region!
Die ILE MainLand Allianz ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Der MainLand Allianz steht für das Jahr 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 50.000€ zur Verfügung.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.
Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand von Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Die Abgabe der Förderanfrage muss spätestens am 30.11.2024 erfolgen.
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerde-rung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.
Außerdem erhalten Sie nähere Hinweise auf der Website der MainLand Allianz unter www.mainlandallianz.de.
Fragen können Sie an Veronika Endres (endres@mainlandallianz.de oder 0160 104 14 85) richten.