Pflicht für FFP2 Masken auf dem Friedhof
Aufgrund der neu erlassenen Rechtsvorschriften der Staatsregierung zum Schutz vor Corona gilt ab sofort bei Beerdigungen auf dem Friedhof die Pflicht zum Tragen der FFP2-Masken.
Es dürfen maximal 25 Trauergäste aus dem engsten Familien- und Freundeskreis teilnehmen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Gemeindegesang sowie anschließende Zusammenkünfte sind leider nicht gestattet.