Mitteilungen der Abfallberatung am LRA Kitzingen
Wertstoffhof und Kompostwerk am 17. Juni nur bis 13 Uhr geöffnet
Am Mittwoch, den 17. Juni 2026, sind der Wertstoffhof in Kitzingen und das Kompostwerk im Klosterforst wegen einer zentralen Personalversammlung am Landratsamt Kitzingen nur bis 13 Uhr geöffnet. Ab Donnerstag gelten für die beiden Entsorgungsanlagen wieder die üblichen Annahmezeiten
Abfallentsorgungsgebühren 2026
Zum 1. Juli sind die Abfallentsorgungsgebühren fällig. Sie umfassen den Zeitraum Januar bis Dezember 2026 (Vorauszahlung für das Jahr 2026) und Endabrechnung des Vorjahres.
Das Landratsamt Kitzingen bittet, den Zahlungstermin einzuhalten. Somit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
Wie hoch ist die Gebühr 2026?
Die Höhe der Abfallgebühr steht im zuletzt erteilten Gebührenbescheid unter „Zahlungsbetrag zum 01.07.2026„. Dieser Bescheid wurde Mitte März an die Grundstückseigentümer verschickt. Bitte ggf. auch später verschickte Änderungsbescheide – die den vorherigen Bescheid aufheben – bei der Zahlung berücksichtigen. Wurde für die Abfallgebühr ein SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) erteilt, so wird der Zahlungsbetrag automatisch zum 1. Juli 2026 vom angegebenen Konto abgebucht. Ein Hinweis darauf findet sich im Bescheid.
Nichtabbucher / Selbstzahler
Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, so ist der Zahlungsbetrag auf eines der Konten des Landkreises Kitzingen zu überweisen:
● Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN DE60 7905 0000 0042 0665 06, BIC BYLADEM1SWU
● VR-Bank Kitzingen eG, IBAN DE10 7919 0000 0001 9338 84, BIC GENODEF1KT1
Für künftige Fälligkeiten empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
Noch Fragen?
Die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Kitzingen helfen weiter: Frau Richmond, Tel. (09321) 928 – 1202 und Frau Dörr, Tel. (09321) 928 – 1203






