Mitteilung der Abfallberatung im Landkreis KT
Die Abfallberater informieren:
Abfallentsorgungsgebühren 2024
Zum 1. Juli sind die Abfallentsorgungsgebühren fällig. Sie umfassen den Zeitraum Januar bis Dezember 2024 (Vorauszahlung für das Jahr 2024) und Endabrechnung des Vorjahres.
Das Landratsamt KT bittet, den Zahlungstermin einzuhalten. Somit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
Wie hoch ist die Gebühr 2024?
Die Höhe der Abfallgebühr steht im zuletzt erteilten Gebührenbescheid unter „Zahlungsbetrag zum 01.07.2024„. Dieser Bescheid wurde Anfang März an die Grundstückseigentümer verschickt. Wurde für die Abfallgebühr ein SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) erteilt, so wird der Zahlungsbetrag automatisch zum 1. Juli 2024 vom angegebenen Konto abgebucht. Ein Hinweis darauf findet sich im Bescheid.
Nichtabbucher / Selbstzahler
Liegt kein Lastschriftmandat vor, so ist der Zahlungsbetrag auf eines der Konten des Landkreises Kitzingen zu überweisen:
• Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN DE60 7905 0000 0042 0665 06, BIC BYLADEM1SWU
• VR-Bank Kitzingen, IBAN DE10 7919 0000 0001 9338 84, BIC GENODEF1KT1
Für künftige Fälligkeiten empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
Noch Fragen?
Die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Kitzingen helfen weiter:
Frau Richmond, Tel. (09321) 928 – 1202
Frau Henke, Tel. (09321) 928 – 1203.