Mitteilung Abfallberatung am Landratsamt Kitzingen
Die beste Zeit für eine Flursäuberung: Herbst besser als Frühjahr
Seit Jahren engagieren sich zahlreiche Gruppen im Kreis Kitzingen für eine saubere Natur und organisieren Flursäuberungsaktionen, um die Umwelt von achtlos weggeworfenem Unrat zu befreien. Doch wann ist die beste Zeit für eine solche Sammelaktion?
Der Herbst ist die beste Zeit
„Der Zeitpunkt einer Flursäuberung ist entscheidend für den Wert der Aktion. Flursäuberungen sollten am besten im Herbst durchgeführt werden“, so die Abfallberater am Landratsamt.
Eine Kampagne im Frühjahr birgt dagegen die Gefahr, dass Flora und Fauna gestört werden. Bereits Ende März brüten die ersten Vögel und die Vegetation ist im Begriff aufzukommen. Wer dann im Gebüsch nach Müll sucht, kann Vögel beim Brüten stören. Oft genügt schon eine halbe Stunde Abwesenheit der Elterntiere vom Nest, um das Gelege erkalten und absterben zu lassen. Auch die ersten frischen Pflanzentriebe, die besonders im Frühjahr empfindlich sind, können bei der Suche nach Unrat zertreten werden“.
Wenn trotzdem im Frühling gesammelt werden soll, dann sehr zeitig, so dass die Aktion bis spätestens Mitte März abgeschlossen ist. Später im Frühjahr anberaumte Sammelaktionen werden von der Kommunalen Abfallwirtschaft am Landratsamt nicht mehr unterstützt.
Vielfältige Unterstützung – rechtzeitig melden
Flursäuberungsaktionen werden vom Team der Kommunalen Abfallwirtschaft auf vielfältige Weise unterstützt. Gruppen, die eine Sammlung planen, sollten sich vorab mit den Abfallberatern am Landratsamt Kitzingen in Verbindung setzen.
Kontakt und weitere Infos unter Tel.: (09321) 928-1234 oder per E-Mail an: abfall@kitzingen.de
Tour de Müll geht 2019 wieder an den Start
Initiiert vom Kreisjungendring und unterstützt von der Kommunalen Abfallwirtschaft findet alle zwei Jahre die landkreisweite Flursäuberungsaktion „Tour de Müll“ statt. In diesem Jahr können sich Schulen, Vereine und Gruppen vom 4. bis 12. Oktober 2019 an der gemeinschaftlichen Sammelaktion beteiligen. Ausführliche Informationen dazu werden noch rechtzeitig veröffentlicht.
Vorsicht heiße Asche!
Holz-, Kohle- und Grillasche hat in der Biotonne nichts verloren.
Zwar findet sich die Warnung „Keine heiße Asche einfüllen!“ auf allen Mülltonnen, trotzdem verbrannte in letzter Zeit rund ein Dutzend Abfallbehälter im Kreis Kitzingen infolge noch glühender Aschereste. Mit teils gefährlichen Konsequenzen: Mülltonnen selbst oder sogar umliegende Gebäude geraten in Brand. Auch in Müllfahrzeugen sind bereits gefährliche Feuer ausgebrochen, weil sich Abfall an noch glühender Asche aus der Mülltonne entzündet hat.
Wie kann man diese Gefahr abwenden? Grundsätzlich gilt: In die Restabfalltonne darf nur erkaltete Asche eingefüllt werden. Kohle-, Holz- und Grillasche, die von außen bereits erloschen scheint, kann im Inneren immer noch glühen. Beim Kontakt mit Luft können dann selbst kleinste Glutstücke in Verbindung mit brennbaren Abfällen in Mülltonnen und Müllfahrzeugen zu einem Schwelbrand oder Feuer führen. Daher sollte man lieber etwas länger mit der Entsorgung warten und Asche in einem feuerfesten Metallbehälter mit Deckel vollständig abkühlen lassen, ehe man sie in die Restmülltonne füllt.
Für die Biotonne und den Wertstoffhof tabu
Asche, egal ob Holz-, Kohle- oder Grillasche, hat in der braunen Biotonne nichts verloren. Aschen sind mit Schadstoffen belastet und daher für die Bioabfallverwertung denkbar ungeeignet. Aus diesem Grund raten neben den Abfallberatern auch Gartenfachberater dringend davon ab, Asche auf den Komposthaufen im Garten zu geben. Treffen Müllwerker dennoch auf Biotonnen, die mit Asche befüllt sind, so erhalten diese Tonnen einen roten Aufkleber und werden konsequent nicht geleert.Aufgrund der Brandgefahr werden darüber hinaus Aschen am Wertstoffhof Kitzingen generell nicht angenommen.
Sammlung von Agrarfolien und Kunststoff-Pflanzenschutzverpackungen:
Neue Annahmebedingungen ab 2019:
Auch in diesem Jahre führt der Landkreis Kitzingen wieder zwei Aktionen zur Sammlung von Agrarfolien und Kunststoff-Pflanzenschutzverpackungen durch. Dabei gilt es die neuen Annahmebedingungen zur beachten.
Wie bisher: Annahmestelle:
Die Annahme findet ausschließlich im Kompostwerk Klosterforst statt. Zufahrt über die Kreisstraße zwischen Großlangheim und Hörblach.
Annahmezeiten 2019:
25. bis 28. Februar 2019 und 04. bis 07. November 2019; je von 9 bis 17 Uhr.
Wer kann anliefern?
Die Agrarfolien- und Hohlkörpersammlung richtet sich nun ausschließlich an landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien mit Sitz innerhalb des Landkreises Kitzingen.
Agrarfolien:
Was wird angenommen?
Folgende Erntekunststoffe (Agrarfolien) können in zwei Fraktionen abgegeben werden: Fraktion 1: Silo-Abdeckfolien / Flachsilofolien, Silo-Unterziehfolien, Silo-Folienschläuche, Spargel-Abdeckfolien, Fraktion 2: Stretch- bzw. Wickelfolien von Silageballen, Netzersatzfolien von Silageballen.
Abgabekriterien: Bei der Abgabe werden die Erntekunststoffe von einem geschulten Kontrolleur der Sammelstelle auf folgende Kriterien überprüft:
I. Trennung nach Fraktionen
Die jeweiligen Folien der Fraktion 1 und 2 müssen separat gesammelt und abgegeben werden.Bei der Abgabe spielt es keine Rolle, wo das Produkt gekauft oder welche Marke genutzt wurde.
II. Reinheit
Folien müssen besenrein und von grobem Schmutz befreit sein. Die Taschen von Spargel-Abdeckfolien müssen aufgeschnitten und restentleert sein.
Das wird NICHT angenommen:
Verschmutzte FolienFolien mit Fremdmaterialien, es dürfen keine Fremdmaterialien wie beispielsweise Garne und Netze mit Folien vermischt sein.
Verpackungsfolien, Kunststoffsäcke, Big-Bags, Planen mit Faserstruktur, Luftpolsterfolie, Schnüre und Netze
Gebühren bei Anlieferung von Agrarfolien
Der erste Kubikmeter (entsprechend 250 Kilogramm) kann ohne eine Kostenberechnung abgegeben werden (=Freimenge). Für größere Mengen Folie wird - nach Abzug der Freimenge - eine Gebühr von 92,60 €/Tonne erhoben. Alle Mengen werden am Kompostwerk eingewogen. Die Gebühr kann sofort gezahlt werden; alternativ ist eine Überweisung möglich.
Schließen sich mehrere Abfallerzeuger zu einer gemeinsamen Lieferung zusammen, so kann die Freimenge von 250 Kilogramm je Erzeuger abgezogen werden. Voraussetzung: eine von allen Abfallerzeugern ausgefüllte und unterschriebene Anlieferliste. Diese Liste gibt es zum Herunterladen unter https://www.abfallwelt.de/abfaelle/kunststoffabfaelle/folien-und-hohlkoerper/.
Pflanzenschutzverpackungen:
Was wird angenommen?
Aus dem Bereich der Hohlkörper können ausschließlich Pflanzenschutzverpackungen aus Kunststoff abgegeben werden.
Abgabekriterien
Die Pflanzenschutzverpackungen müssen bei der Abgabe restentleert sein.Die Pflanzenschutzverpackungen müssen sorgfältig ausgespült, offen, trocken und innen und außen sauber sein.Verschlussdeckel werden separat angenommen. Pflanzenschutzverpackungen über 40 Liter müssen mittig durchtrennt sein.
Das wird NICHT angenommen:
Verschlossene und verschmutzte Pflanzenschutzverpackungen.Verpackungen mit Restinhalten.Saatbeizen-Verpackungen ab 50 Liter.Kanister und Fässer für Reinigungsmittel, Motorenöl, Lebensmittel und Dünger.
Gut zu wissen:
Folien und Hohlkörper dürfen mit einzelner Schnur gebunden sein. Die Schnur muss bei Anlieferung nicht entfernt werden.
Entsorgung von weiteren Kunststoffabfällen:
Bei der Sammlung am Kompostwerk Klosterforst werden keine weiteren Kunststoffabfälle mehr angenommen.
Hartkunststoffabfälle wie beispielsweise leere (Bau-)Eimer, Kisten, Wassertonnen, Haushaltswannen, Wäschekörbe, Gießkannen, Gartenmöbel und Spielsachen können dagegen nun ganzjährig und kostenfrei am neuen Wertstoffhof des Landkreises im Kitzinger Technologiepark conneKT angeliefert werden.
Kleinmengen an Kunststoffabfällen wie Kunststoffschuhe und Kunststoffbekleidung, geschäumte Kunststoffe und Styropor können entweder über den eigenen Restabfallbehälter oder kostenpflichtig über den Wertstoffhof des Landkreises in Kitzingen entsorgt werden. Kunststoffverpackungen können über den Gelben Sack oder kostenfrei am Wertstoffhof in Kitzingen entsorgt werden.
Noch Fragen?
Die Abfallberater am Landratsamt Kitzingen geben Ihnen gern weitere Auskünfte. Sie erreichen uns telefonisch unter 09321 928-1234, per Fax: 09321 928-1299oder per E-Mail unter abfall@kitzingen.de.