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Kanalgebührenbefreiung Gartenbewässerung

Sehr geehrte Abnehmer,

die Gemeinde Buchbrunn möchte Sie über die Möglichkeit des Einbaus eines Gartenwasserzählers, als Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen, informieren.

Vom Abzug ausgeschlossen sind allerdings nach §10 Abs. 4 a der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerung die Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich. Ab 13 m³ wird die verbrauchte Menge bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug gebracht.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter der der Tel. 09321/9166-211 (Frau Zibulin, Mo.-Do. 08:30 – 12:00 Uhr). Der Antrag auf Kanalgebührenbefreiung steht Ihnen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen zur Verfügung.