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Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung

Ziel der Förderung

  • Nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande
  • Stärkung der ökonomischen ökologischen sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume
  • Energetische Verbesserung und Barrierefreiheit von Wohngebäuden
  • Verbesserung des Ortsbildes unter Berücksichtigung der Erhaltung des eigenständigen Charakters ländlicher Siedlungen, regionaler Bauformen und Materialien
  • Förderung der Innenentwicklung in den Dörfern

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das Dorfemeuerungsverfahren muss eingeleitet sein.
  • Die Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorfemeuerung oder den konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen
  • Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen
  • Vorhaben mit einer Förcersumme von unter 1.000,00 € sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze).
Was wird gefördert? Wie viel wird gefördert?
DorfR 2.11 (1) - Ländlich-dörfliche Bausubstanz  
Dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden

Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen zur Revitalisierung und Modernisierung von Gebäuden, einschließlich Innenausbau (Installationsarbeiten, Erneuerung eines Bades, usw.)

Beseitigung baulicher Missstände; Abrissarbeiten bei dorfgerechter Ersatzplanung (z.B. bei dorfgerechten Neubauten und Hofgestaltung)Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung und Innenentwicklung
 Fördersatz 10 % bis max. 35 % der Nettokosten (abhängig von Baujahr, gestalterischem Aufwand, usw.), höchstens jedoch 50.000,00 € Förderung je Gebäude

 Neu-/Ersatzbauten von Wohnhäusern höchstens 25.000,00 € Förderung

 Neubauten von Nebengebäuden höchstens mit 10.000,00 €, jedoch nur zur Schließung von Baulücken, oder zur Herstellung von Raumkanten
DorfR 2.11 (2) - Ländlich-dörfliche Bausubstanz  
In besonderen Fällen die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch wertvollen Bauwerken  Fördersatz 20 % bis max. 60 % der Nettokosten, höchstens jedoch 80.000,00 € Förderung je Gebäude
DorfR 2.12 - Vorbereichs und Hofräume  
Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen unter Berücksichtigung einer ausreichenden Begrünung

Entsiegelungen, Fassadenbegrünungen, Hofbäume, Vorgärten, gestaltendes Pflaster, Mauern, Zäune und Hoftoranlagen
 Fördersatz 10 % bis max. 30 % der Nettokosten, höchstens jedoch 15.000,00 € Förderung je Anwesen

Ablauf und Antragstellung

Weitere Informationen erhalten sie bei…

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg


Landkreise: AB, MIL, MSP, SW
Herr Herrmann, Tel. 0931 4101 - 404

Landkreise: KG, RGR, SW
Herr Gößmann, Tel. 0931 4101 - 402

Landkreise: KT, WÜ, HAS, SW
Herr Panzer, Tel. 0931 4101 - 405