Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung
Ziel der Förderung
- Nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande
- Stärkung der ökonomischen ökologischen sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume
- Energetische Verbesserung und Barrierefreiheit von Wohngebäuden
- Verbesserung des Ortsbildes unter Berücksichtigung der Erhaltung des eigenständigen Charakters ländlicher Siedlungen, regionaler Bauformen und Materialien
- Förderung der Innenentwicklung in den Dörfern
Voraussetzungen für eine Förderung
- Das Dorfemeuerungsverfahren muss eingeleitet sein.
- Die Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorfemeuerung oder den konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen
- Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen
- Vorhaben mit einer Förcersumme von unter 1.000,00 € sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze).
Was wird gefördert? | Wie viel wird gefördert? |
DorfR 2.11 (1) - Ländlich-dörfliche Bausubstanz | |
Dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen zur Revitalisierung und Modernisierung von Gebäuden, einschließlich Innenausbau (Installationsarbeiten, Erneuerung eines Bades, usw.) Beseitigung baulicher Missstände; Abrissarbeiten bei dorfgerechter Ersatzplanung (z.B. bei dorfgerechten Neubauten und Hofgestaltung)Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung und Innenentwicklung |
Fördersatz 10 % bis max. 35 % der Nettokosten (abhängig von Baujahr, gestalterischem Aufwand, usw.), höchstens jedoch 50.000,00 € Förderung je Gebäude Neu-/Ersatzbauten von Wohnhäusern höchstens 25.000,00 € Förderung Neubauten von Nebengebäuden höchstens mit 10.000,00 €, jedoch nur zur Schließung von Baulücken, oder zur Herstellung von Raumkanten |
DorfR 2.11 (2) - Ländlich-dörfliche Bausubstanz | |
In besonderen Fällen die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch wertvollen Bauwerken | Fördersatz 20 % bis max. 60 % der Nettokosten, höchstens jedoch 80.000,00 € Förderung je Gebäude |
DorfR 2.12 - Vorbereichs und Hofräume | |
Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen unter Berücksichtigung einer ausreichenden Begrünung Entsiegelungen, Fassadenbegrünungen, Hofbäume, Vorgärten, gestaltendes Pflaster, Mauern, Zäune und Hoftoranlagen |
Fördersatz 10 % bis max. 30 % der Nettokosten, höchstens jedoch 15.000,00 € Förderung je Anwesen |
Ablauf und Antragstellung
Weitere Informationen erhalten sie bei…
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg
Landkreise: AB, MIL, MSP, SW
Herr Herrmann, Tel. 0931 4101 - 404
Landkreise: KG, RGR, SW
Herr Gößmann, Tel. 0931 4101 - 402
Landkreise: KT, WÜ, HAS, SW
Herr Panzer, Tel. 0931 4101 - 405