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Flurbereinigungsverfahren

Verfahren Buchbrunn 2 - Förderung Privatmaßnahen

Neben den Entwicklungs- und Gestaltungsaufgaben im Bereich öffentlicher Plätze, Straßenräume und Gebäude können auch einzelne Bürger durch die Verbesserung ihres privaten Wohnumfeldes einen wesentlichen Beitrag zur Dornerneuerung leisten.
Daher können auch private Bau- und Sanierungsvorhaben beraten und gefördert werden.

Voraussetzung für eine Förderung:

  • Das Dorferneuerungsverfahren ist eingeleitet.
  • Das Anwesen liegt im festgesetzten Fördergebiet.
  • Ein förmlicher Förderantrag wurde gestellt.
  • Mit dem Bauvorhaben wurde bei Antragstellung noch nicht begonnen.
  • Die Baumaßnahme entspricht den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung.
  • Dem vorzeitigen Baubeginn wurde zugestimmt.

Förderfähige Maßnahmen sind:

1. Gebäude im privaten Bereich:

  • Dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
  • Dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten
  • Sanierung, Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden
  • Maßnahmen zur energetischen Verbesserung alter Bausubstanz (Wärmedämmung)
  • Revitalisierung leerstehender Gebäude
  • Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung

2. Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich:

  • Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Höfen einschließlich Begrünung
  • Regionaltypische Gestaltung von Hoftoranlagen, Zäunen und Mauern

Förderanträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, nachdem eine Bearbeitungszeit einzuplanen ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich über das Amt für Ländliche Entwicklung von einem Architekten beraten zu lassen.
Antragsformulare sind über das Internet erhältlich:
www.ale-unterfranken.bayern.de unter Service/Anträge und Formulare
Ihr Ansprechpartner:
Herr Panzer Tel. 0931/4101-405