Bekanntmachung zur Schulanmeldung 2020
Grund- und Mittelschule Buchbrunn
Für unsere neuen Erstklässer aus Mainstockheim, Buchbrunn, Biebelried (Kaltensondheim und Westheim) und Repperndorf am Dienstag, 17. März 2020 von 14.00-17.00 Uhr im Schulhaus Mainstockheim
Bitte beachten Sie die Anmeldezeiten zur Verringerung
Ihrer Wartezeiten:
um 14.00 Uhr: Nachnamen .,A- H"
um 14.30 Uhr: Nachnamen .,K - R"
um 15.00 Uhr: Nachnamen .,S - Z"
Zum Schuljahr 2020/2021 sind alle Kinder anzumelden, die in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 geboren wurden und damit am 30. September 2020 sechs Jahre alt sind. Zudem alle Kinder, die im vorigen Jahr 2019/2020 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden. (Rückstellungsbescheid bitte mitbringen). Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der Sprengelschule (Grundschule, in deren Sprengel das Kind wohnhaft ist).
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen, sowie diejenigen, die ein Gastschulverhältnis an einer anderen Grundschule beantragen wollen.
Die Erziehungsberechtigten nehmen die Schulanmeldung persönlich mit dem Kind gemeinsam vor. Sollten sie verhindert sein, muss von ihnen ein Vertreter beauftragt werden, der das Kind zur Schulanmeldung begleitet. Eine entsprechende schriftliche Vollmacht ist formlos zu erteilen. Die Erziehungsberechtigten/ Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen.
Ausnahmen & Neuerungen zum Schuljahr 2020/2021:
Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es zwischen dem 01.10.2014 und dem 31.12.2014 geboren ist und auf Grund körperlicher, sozialer oder geistiger Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für die Anmeldung eines Kindes, das nach dem 01. Januar 2015 geboren ist, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Ebenso kann weiterhin eine Zurückstellung durch die Schule (Art. 37 Abs. 2/4 BayEUG) erfolgen.
Neu
Für Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. September 2014 geboren wurden, kann die Einschulung nach Beratung durch die Schule auf das folgende Schuljahr verschoben werden. Ein etwaiger Antrag muss bis zum 10. April 2020 von den Erziehungsberechtigten bei der Schule gestellt werden. Das Einschulungsverfahren erfolgt wie beschrieben.
Bei der Anmeldung sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde/Familienstammbuch
- Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- Bestätigung des Gesundheitsamtes an der schulärztlichen Untersuchung
- Nachweis über Besuch eines Vorkurses bei Kindern mit nichtdeutseher Muttersprache