Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Buchbrunn Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Buchbrunn und eines Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark am Laushügel" zur Ausweisung von Photovoltaikfreiflächenanlagen durch die Gemeinde Buchbrunn;Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse & Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
BEKANNTMACHUNG
1. Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Buchbrunn
Die Gemeinde Buchbrunn hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Autobahn BAB A 7 zur Ausweisung von SO-Flächen Photovoltaik wie folgt beschlossen:
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark am Laushügel“ durch die Gemeinde Buchbrunn
Die Gemeinde Buchbrunn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Solarpark am Laushügel" beschlossen. Das Plangebiet liegt nördlich der Anschlussstelle „103 Kitzingen“ der Bundesautobahn BAB A 7. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Flur-Nummern 626 T, 627 T, 628, 635 T, 638 T, 639 T und 641 T der Gemarkung Buchbrunn (T = Teilfläche) und ist nachfolgend grafisch dargestellt:
Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, Burgkunstadt, hatte bei der Gemeinde Buchbrunn die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark am Laushügel“ sowie die in diesem Zusammenhang erforderliche 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt.
Es soll eine Fläche von 85.884 m² mit Photovoltaik-Modulen bebaut werden. Diese Fläche wird für eine bestimmte Zeit als Fläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen; nach Ablauf dieser Nutzung kann die Fläche wieder anderweitig genutzt werden (Landwirtschaft).Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
3. Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
An
• der Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Buchbrunn und an
• der Aufstellung eines Bebauungsplanes "Solarpark am Laushügel“;
durch die Gemeinde Buchbrunn ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig
► über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
► sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und
► die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben
(§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Deshalb werden in der Zeit vom 18.09.2019 bis 02.10.2019 in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, während der Dienststunden entsprechende Planunterlagen und Erläuterungen zu jedermanns Einsicht und zur Äußerung und Erörterung der Planung ausgelegt. Diese können vollständig im Internet auch unter www.vgem-kitzingen.de eingesehen werden.
Konkret liegen folgende Planunterlagen, gefertigt durch das Ingenieurbüro Arz, Würzburg, auf:
• 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Flächennutzungsplanunterlage, Planstand 23.05.2019
Begründung zum Flächennutzungsplan, Planstand 23.05.2019
• Bebauungsplan "Solarpark am Laushügel“;
Bebauungsplanunterlage mit planungsrechtlichen Festsetzungen, Planstand 23.05.2019
Begründung zum Bebauungsplan (incl. Umweltbericht), Planstand 23.05.2019
Die interessierten Bürger werden hiermit eingeladen, die Informationsmöglichkeit zu nutzen und sich zur Planung zu äußern.
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich unter www.vgem-kitzingen.de veröffentlicht.
Anlage zur Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen vom 28.08.2019, Nr. 10 - 6100.3.2|| 511229 zur Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Buchbrunn und eines Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark am Laushügel" zur Ausweisung von Photovoltaikfreiflächenanlagen durch die Gemeinde Buchbrunn