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Aus der Sitzung des Buchbrunner Gemeinderates

Aus der Sitzung vom 23.05.2019

Keine Linksabbiegerspur zur Kelterhalle

Gemeinderat hält Forderung aufrecht - GWF will mit Lieferterminen Staus ausschließen
Der Gemeinderat musste in seiner Sitzung im Rathaus in Buchbrunn zur Kenntnis nehmen, dass die geforderte Linksabbiegerspur auf der Umgehungsstraße zur Einfahrt in die neue Kelterhalle der GWF zunächst nicht gebaut wird. Das Landratsamt informierte Bürgermeister Hermann Queck und die Ratsrunde dahingehend, dass es nach Auskunft der GWF bis zu fünf Jahre dauern könne, bis die Kelterhalle in Betrieb gehe. Zudem plane das Unternehmen, die Abliefertermine für Winzer mit Tag, Route und Uhrzeit zu vergeben, um Staus und Wartezeiten zu vermeiden.
Die Behörde will die Baugenehmigung daher unter der Auflage erteilen, dass jährlich Verkehrszählungen erfolgen müssen, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Sollte eine Abbiegespur erforderlich werden, müsse diese gebaut werden. Derzeit jedoch gebe es keine rechtliche Handhabe.
Die Mitteilung löste wenig Begeisterung am Ratstisch aus. Die Meinungen der Ratsmitglieder bewegten sich zwischen Zustimmung und Ablehnung. Die allerdings hätte zur Folge, dass das Landratsamt das Einvernehmen als Behörde ersetzen würde. Schließlich erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen, bei drei Gegenstimmen.

Weitere Entscheidungen/Informationen am Ratstisch

  • Nachdem sich ein Grundeigentümer am geplanten Solarpark am Laushügel nicht an der Investition beteiligen will, beschloss der Gemeinderat, dass das betroffene Grundstück weiterhin im Bebauungsplan berücksichtig bleiben soll. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird durchgeführt.
  • Für das Bauvorhaben Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport im Wiesenweg 13 wurde die Befreiung hinsichtlich der zulässigen Wandhöhe erteilt.
  • Anstelle des ursprünglich vorgesehenen Hochbords im Zuge des Ausbaus der Hauptstraße KT 8 werden entlang der Friedhofsmauer befahrbare Niederbordsteine eingebaut.
  • Als Straßenbeleuchtung entschied sich der Gemeinderat für Lampen gleichen Typs wie im Wiesenweg. Er begrenzte die Höhe für die sechs vorgesehenen Lampen auf sechs Meter. Damit könnten wegen der geringeren Leuchtweite der Einbau von sieben Lampen erforderlich werden und die Kosten von derzeit 11.926 Euro entsprechend ansteigen.
  • Die Verkehrsspiegel an der Einmündung der Gartenstraße in die Hauptstraße sollten gegen beschlagfreie Spiegel ersetzt werden. Der Antrag aus der Bürgerversammlung wird an das Landratsamt weitergeleitet.
  • Anders als in der Bürgerversammlung angeregt, wird die Umleitungsbeschilderung nicht geändert, teilte das Landratsamt mit.
  • Blühstreifen werden auf den von der Gemeinde verpachteten Flächen erst bei neuen Vertragsabschlüssen berücksichtigt.
  • Für den Friedhof sollte einem Bürgervorschlag zufolge Infrastruktur für eine Toilettenanlage vorgesehen werden. Bürgermeister Queck gab bekannt, dass diese Maßnahme bereits erfolgte.
  • Ein Wettbewerb für Fassadengestaltungen im Ort kann im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten aus der Dorferneuerung Buchbrunn II erfolgen. Ein gemeindeeigenes Förderprogramm wird nicht aufgelegt. Eine mögliche Würdigung erfolgt durch den Gemeinderat.
  • Die Geschwindigkeitsüberwachung im Wiesenweg vom 6. bis 22. Mai ergab 1446 Bewegungen, Fahrräder eingeschlossen. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 20 km/h, der Spitzenreiter allerdings war mit mehr als 60 km/h unterwegs.
  • Die drei erschlossenen Bauplätze an der Hauptstraße 20 sind bislang nicht verkauft, es liegen keine Bewerbungen vor. Der Kaufpreis liegt bei 145 Euro/Quadratmeter.
  • Die im Internet vorgefundene Überlappung der Adressen Wiesenweg und Gartenstraße ist noch nicht abschließend geklärt.
  • Für die Wasserentnahme aus Hydranten werden aus Hygienegründen zukünftig Systemtrenner eingesetzt. Die vorhandenen Rückflussverhinderer werden jedoch nicht ausgetauscht.
  • Ein Hundehalter monierte in der Sitzung, dass er immer wieder Schreiben der Gemeinde mit veralteten Vorhaltungen über seine Hundehaltung erhalte. Er trainiere nachweisbar zwei friedliche Sporthunde. Der von der Gemeinde auch für die Gemarkung angeordnete Leinenzwang sei gerichtlich aufgehoben. Nach einem längeren Disput führte der Bürgermeister aus, dass er den Sicherheitsanspruch der Bürger umzusetzen habe. Gemeinderäte räumten ein, dass die Hunde zwar mit Maulkörben unterwegs seien, dass dies aus der Entfernung von Spaziergängern jedoch nicht gesehen werden könne. Zwei gleichzeitig heranstürmende Hunde seien nicht für jeden als harmlos erkennbar.

Mainpost 25.05.2019, Seite 27, Autor: Gerhard Bauer