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Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch; Übersichten der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise (§ 196 BauGB); Stand 31.12.2014

BEKANNTMACHUNG
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Kitzingen hat gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zu veröffentlichen.
Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch vom 05.04.2005 (BayGaV) ist die Richtwertliste einen Monat lang in den Gemeinden zu veröffentlichen.
Während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen kann Einsicht in die Richtwertliste genommen werden. Auskunft über die Richtwerte erteilt auch außerhalb dieser Zeit der Bekanntmachung die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Kitzingen, Kaiserstraße 4, Bauteil 8, Zi. Nr. 83.18, Tel. 09321/928-6001.