Verhinderungspflege in der Tagespflege

die Alternative zur Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflegeplätze sind in den Sommermonaten wie ein Sechser im Lotto. Etliche pflegende Angehörige berichten, dass sie für die Zeit, in der sie selbst in Urlaub fahren möchten, keinen Kurzzeitpflegeplatz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung finden. Was viele nicht wissen: Benötigt die pflegebedürftige Person nächtlich keinerlei Unterstützung, ist die Verhinderungspflege in einer Tagespflege eine echte Alternative zum Kurzzeitpflegeplatz, so dass pflegende Angehörige doch noch eine Auszeit von der Pflege realisieren können.

Pflegende Angehörige bilden den größten Pflegedienst, den wir in Deutschland haben*. Deshalb sind Angebote, die von der häuslichen Pflege entlasten und regelmäßige Urlaube und Auszeiten für Pflegende bieten, extrem wichtig. Nur - was tun, wenn man zahlreiche Einrichtungen anruft und kein Pflegeheim die pflegebedürftige Person für ein bis zwei Wochen aufnehmen kann? „Wir bieten mit unserem teilstationären Angebot eine Alternative zur Kurzzeitpflege an und schaffen so nicht nur zur Urlaubszeit eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige„, erläutert Bereichsleiterin Ulrike Hahn vom AWO Bezirksverband Unterfranken e.V..

Wer kann die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige, wenn sie mindestens einen Pflegegrad 2 oder höher haben und ihre Pflegebedürftigkeit seit mindestens einem halben Jahr besteht. Die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Dieses zusätzliche Budget der Verhinderungspflege von 1.612 Euro pro Jahr kann für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung verwendet werden, wenn der pflegende Angehörige beispielsweise im Urlaub oder erkrankt ist und dadurch die Pflege nicht selbst leisten kann. „Da wir in unseren Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten die Verhinderungspflege auf Stundenbasis anbieten, müssen pflegende Angehörige auch nicht befürchten, dass andere Leistungen wie das Pflegegeld gekürzt werden„, erklärt Bettina Albert, die als Referentin die 13 Tagespflegen beim AWO Bezirksverband Unterfranken fachlich berät.
Die AWO Tagespflegen sind werktags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet, so dass auch berufstätige pflegende Angehörige Beruf und Pflege gut miteinander vereinbaren können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ein ambulanter Dienst Pflegetätigkeiten vor und nach der Tagespflege in der eigenen Häuslichkeit erbringt. „Den eigenen Erholungsurlaub als pflegender Angehöriger abzusagen, weil kein Kurzzeitpflegeplatz gefunden werden konnte, wäre die schlechteste Lösung„, ergänzt Albert.
Alle Informationen rund um das Tagespflege-Angebot finden Sie auf der Homepage der AWO Unterfranken: www.awo-unterfranken.de.
Carolin Köstner und Sabine Mog von der AWO Tagespflege in Buchbrunn stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. „Interessierten bieten wir auch die Möglichkeit, unsere Tagespflegen ganz unverbindlich bei einem kostenlosen Schnuppertag kennenzulernen„, ergänzt Einrichtungsleiterin Carolin Köstner.
*https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html#sprg229164: Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige.

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