Standsicherheit der Grabmale

Die Gemeinde Buchbrunn ist als Friedhofsträger des gemeindlichen Friedhofs verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu prüfen. Die Prüfung wird in der 18. Kalenderwoche durchgeführt werden. Dafür wurde die Firma KMD Sven Trutschel beauftragt.
Der/die Nutzungsberechtigte der Grabstätte wird schriftlich unter Fristsetzung informiert, die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ersten Bürgermeister Queck oder an Frau Thauer von der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen unter der Telefonnummer 09321/9166-109.

Queck, Erster Bürgermeister

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich unter www.vgem-kitzingen.de veröffentlicht.

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