Poolwasser

Abwasser ist lt. Satzung Wasser, das durch den häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist.

Beim Poolwasser handelt es sich um Abwasser, dieses muss deshalb in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden.

Das Auffüllen eines Pools darf nicht über den Gartenwasserzähler, sondern muss über den Hauptwasserzähler erfolgen.

Beim versehentlichen Auffüllen eines Pools über den Gartenwasserzähler werden die anfallenden Kanalbenutzungsgebühren von der Gemeinde nachberechnet.

In diesem Fall ist die Gemeinde in Kenntnis zu setzen.

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