Mitteilung der Abfallberater am Landratsamt Kitzin

Die Abfallberater informieren:

Bauschutt: Neue Regeln bei Ablagerung auf Deponie
Ab dem 1. August 2018 gelten für die Bauschuttdeponien in Iphofen und Effeldorf neue Annahmeregelungen. Der Kreis Kitzingen setzt damit verschärfte gesetzliche Vorgaben zur Ablagerung von Baureststoffen um.

Verwertung hat Vorrang vor Deponierung
Als Erstes ist zu prüfen, ob Bauabfälle verwertbar sind. Nur wenn bei zugelassenen mineralischen Abfällen eine Verwertung nicht möglich, ökologisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kann auf der Bauschuttdeponie abgelagert werden.

Grundlegende Charakterisierung
Zur Prüfung, ob eine Ablagerung auf den Bauschuttdeponien infrage kommt, müssen die Abfälle künftig mit Hilfe eines Formulars detailliert beschrieben werden. Diese Charakterisierung ist vom Abfallerzeuger oder einem verantwortlich Beauftragten durchzuführen. Sie beinhaltet Angaben zur Abfallherkunft, Abfallbeschreibung und Zusammensetzung.
Ausnahme: Abfälle bis 2 Tonnen bzw. 1,5 m⊃3; aus privater Baumaßnahme können wie bisher nach Sichtkontrolle und Zustimmung durch das Annahmepersonal abgekippt werden.

Untersuchung
Abhängig von der Art der Baumaßnahme und der Abfallmenge kann eine Untersuchung bzw. Deklarationsanalytik der Abfälle auf mögliche Schadstoffe erforderlich sein. Für Abfälle aus Baumaßnahmen in den Bereichen Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, aus Altlastenverdachtsflächen sowie aus gewerblichen Sammelanlieferungen ist masseunabhängig neben der grundlegenden Charakterisierung stets eine Analytik vorzulegen.

Wer bekommt die Unterlagen?
Das ausgefüllte Formular und – soweit erforderlich – die Ergebnisse einer Deklarationsanalytik sind dem Personal der Bauschuttdeponie Iphofen vorzulegen. Dies gilt auch für Abfälle, die an der Deponie Effeldorf angeliefert werden sollen. Erst nach Zustimmung durch das Deponiepersonal kann eine Ablagerung erfolgen.
Um Wartezeiten bei der Anlieferung zu vermeiden, empfehlen wir, die Unterlagen bereits vorab an die Bauschuttdeponie in Iphofen zu senden. Für Anlieferungen an der Deponie Effeldorf sind die Unterlagen mindestens fünf Werktage vor Anlieferung zur Prüfung zu übermitteln.

Kontaktdaten
E-Mail: deponie_iphofen@kitzingen.de
Fax: 09323 870050
Telefon: 09323 1314

Formular und weitere Informationen
Das Formular „grundlegende Charakterisierung“ kann auf der Homepage der Kommunalen Abfallwirtschaft unter www.abfallwelt.de heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Details zum neuen Annahmekonzept für Bauschutt und Bodenaushub. Auch der neue Ratgeber „Abfälle am Bau“ gibt umfassend Auskunft zur Verwertung und Entsorgung von Baureststoffen. Die Broschüre kann im DownloadCenter von www.abfallwelt.de heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

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