Aus der Sitzung des Gemeinderates am 02.06.2016

Kläranlage Kitzingen

Gemeinderat stimmt Zweckvereinbarung für die Kläranlage KT zu - Ergebnis nach vielen Anläufen
Nach vielen Sitzungen und Besprechungsrunden rang sich der Gemeindeart in Buchbrunn in seiner Sitzung am Donnerstag nach einem erneuten Schreiben von Kitzingens Oberbürgermeister Siegfried Müller zur grundsätzlichen Zusage durch, der Zweckvereinbarung zur Einleitung von Abwässern in die Kläranlage Kitzingen beizutreten.
Die Gemeinde muss - wie alle anderen an die Kläranlage der Großen Kreisstadt angeschlossenen Kommunen - entsprechend der Abwassermenge und der enthaltenen Schmutzfracht einen Beitrag zu Investitionen leisten. Die Kläranlage ist für 85.000 Einwohnerwerte (EW) ausgelegt und wasserrechtlich genehmigt, einer rechnerischen Größe, die Einwohnerzahl und Schmutzfracht berücksichtigt. Auf der Grundlage von täglichen Messungen wurde 2015 für Buchbrunn ein Wert von 2500 EW ermittelt.
Zu den Investitionskostenanteilen kommt die Beteiligung an den Betriebskosten, die sich aus der jährlich eingeleiteten Abwassermenge und dem Mittelwert der Schmutzfracht ergibt. Die Messungen ergaben im Vorjahr nach Umrechnungen zur Vereinheitlichung der Bewertung auf 2048 Einwohnergleichwerte (EGW: Maß für die Belastung des Abwassers mit organisch abbaubaren Stoffen). Eine Reserve von 20 Prozent ergibt den Rundungswert 2500. Bislang war Buchbrunn mit 1800 EGW berücksichtigt.
Mit dem Zahlenwert zeigte sich Ratsmitglied Georg Hopfengart wie in vorausgegangenen Sitzungen nicht einverstanden und monierte gelegentlich unerklärlich hohe Spitzenwerte des Schmutzeintrages. Er forderte zunächst eine intensive Kanalspülung, um zufällig sich lösende Ablagerungen auszuschließen. Dieter Koch hielt von einer Spülung nichts und verwies auf eine ergebnislose Kanalbefahrung. Er forderte die Abrundung des Messwertes auf 2400 EGW, denn der genaue Wert liege bei 2458 EGW. Harald Geißendörfer kritisierte, dass die Stadt ausgerechnet mit Buchbrunn als der kleinsten beteiligten Kommune die erste Vereinbarung abschließen wolle. Susanne Kieser verwies auf das neue Baugebiet, das zusätzliches Abwasser erzeugen werde. Hier aber ist, so Bürgermeister Hermann Queck, kein großer Schmutzeintrag zu erwarten.
Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass bei zweimaligem Überschreiten eine Höherstufung erfolgt. Die Stadt ist auf verlässliche Richtwerte angewiesen, um die Kläranlage trotz erreichter Spitzenwerte zuverlässig betrieben zu können.
Die Forderung der Stadt mit 2500 EGW fand mit fünf Ja- und sechs Nein-Stimmen keine Mehrheit. Die war dann für den neuen Wert 2400 EGW gegeben. Der Beschluss beinhaltet, dass sich aus dem frühzeitigen Vertragsabschluss der Gemeinde keine Nachteile ergeben dürfen.Gleichzeitig wurde Bürgermeister Hermann Queck beauftragt, technische Möglichkeiten für den Einbau von Probennehmern in einigen Kanalschächten zu prüfen.

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