Aus der Sitzung des Gemeinderates

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz erhalten Kinder ab dem 01.08.2026 ab der ersten Jahrgangsstufe Anspruch auf Ganztagsförderung. In den Folgejahren soll sich der Anspruch um je eine Klassenstufe erweitern, bis 2029 in den Klassen eins bis vier ein Anspruch auf ganztägige Betreuung besteht. Der Gemeinderat beschäftigte sich mit der Bedarfsplanung für die kommenden Schuljahre. Bürgermeister Hermann Queck stellte für den Geburtenzeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2023 49 Kinder für den Besuch der Grundschule in Mainstockheim in Aussicht. Derzeit sind es 32 Schulkinder, von denen 25 die Nachmittagsbetreuung besuchen. Da in Buchbrunn derzeit 19 neue Bauplätze entstehen, die den Zuzug von 19 Familien bedeuten, ergibt sich für die Gemeinde auf der (statistischen) Grundlage von 1,3 Kindern/Familie ein ungedeckter Bedarf von 35 Plätzen.
Der Gemeinderat stellte einen Bedarf von 60 Plätzen zur Betreuung von Grundschulkindern am Nachmittag fest. Der noch ungedeckte Bedarf wird durch eine Erweiterung der Grundschule Mainstockheim gedeckt.

Weitere Punkte am Ratstisch waren:

Autor: Gerhard Bauer

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